Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Panoramaresidenz Blindau“ im Haus Lohrey
Vermieter:
Andrea & Dirk Deutscher, Romanstr. 99, 80639 München
1. An- und Abreise / Vor-Ort-Betreuung
Die Mieter können die Ferienwohnung am Anreisetag zwischen 17:00 und 19:00 Uhr übernehmen. Vor Ort steht Ihnen unser Betreuer, Herr Thomas Ziemann, S & T Hausmanagement, Tel. 0176- 20 79 36 88 zur Verfügung. Die Ankunft ist dem Betreuer am Ankunftstag bitte ca. 30 Minuten vor Ankunft mitzuteilen, damit er pünktlich dort sein kann.
Die Wohnung ist am Abreisetag bis 10 Uhr zu übergeben. Vom Mieter sind persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Haltung von Tieren
Tierbesitzern ist nur erlaubt, ihre Haustiere mitzubringen, wenn dies mit dem Vermieter abgesprochen und ausdrücklich – schriftlich - gestattet ist. Pro Haustier werden € 10,- pro Tag berechnet. Sollten die Tiere Schäden in oder an der Unterkunft verursachen, so haftet der Halter der Tiere dafür.
3. Bezahlung & Kaution
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Handtücher, Bettwäsche sowie Nebenkosten für Strom, Wasser, PKW-Stellplatz sind im Mietpreis inkludiert.
Bei Anreise ist eine Kaution von € 200,- dem Betreuer in bar zu übergeben. Diese wird bei schadensfreier Übergabe am Abreisetag zurückerstattet.
4. Kurbeitrag
Der örtliche Kurbeitrag wird von der Gemeinde Reit im Winkl erhoben und ist vom Vermieter abzurechnen. Infos unter: www.reitimwinkl.de/kurbeitrag-reit-im-winkl. Der Mieter wird die erforderlichen Daten zur Anmeldung bei der Gemeinde dem Vermieter mitteilen (Vor- und Zuname aller Gäste und deren jeweiliges Geburtsdatum sowie die Anschrift und ggf. das/die Autokennzeichen). Der Kurbeitrag ist vor der Anreise zu überweisen. Die Kurkarten (Reit im Winkl Inklusiv Card) werden dem Mieter vor Ort vom Betreuer ausgehändigt.
5. Rücktritt
Der Mieter kann, sofern der Mietbeginn noch nicht eingetreten ist, vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Sollte ein Rücktritt erklärt werden, so darf der Vermieter eine Entschädigung vom Mieter verlangen.
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vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 61. Tag vor Mietbeginn keine Entschädigung
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vom 60. Tag bis zum 31. Tag vor Mietbeginn 50% des Gesamtpreises
Bei einem Rücktritt weniger als 31 Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Mietobjekts, des Mobiliars oder sonstiger Gegenstände im Mietobjekt durch ihn oder ihn begleitende Personen. Der Mieter erklärt, über eine angemessene Privathaftpflichtversicherung zu verfügen. Außerdem ist das Mietobjekt direkt nach Ankunft auf Vollständigkeit und auf Gebrauchsfähigkeit hin zu überprüfen. Mit diesem Mietvertrag verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter bzw. dem Betreuer eventuell festgestellte Mängel – auch solche während der Mietzeit - sofort mitzuteilen, damit diese behoben werden können. Teilt der Mieter seine etwaigen Beanstandungen dem Vermieter nicht sofort nach Entdeckung mit, so ist eine etwaige Mietminderung bezüglich dieser Beanstandung im Nachhinein nicht mehr möglich.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Hausordnung
Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Mieter, die Hausordnung einzuhalten. Die Ferienwohnung und das gesamte Haus Lohrey ist ein Nichtraucherobjekt.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte sowie der Infrarotsauna ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Reit im Winkl (AG Traunstein).
Die Vertragsinhalte sind Grundlage dieses Mietvertrages und dem Mieter, der diese akzeptiert, bei Vertragsabschluss bekannt.
Stand: September 2020
